Mit uns gelingt PV auch bei
Mehrparteienhäusern
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🪙 100-400€ Ersparnis / Partei / Jahr*

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🌱 10t CO₂ / Jahr / Dach*

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📈 7-15% Rendite möglich*

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Unsere Vorteile

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Endlich einfache und flexible geteilte PV-Anlagen

Endlich einfache und flexible geteilte PV-Anlagen

Mit dem neuen Betriebsmodell der gGV beheben wir endlich die Hürden des Mieterstrommodells.

(gGV = gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42 EnWG)

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Lösung

Levo begleitet Sie kompetent von
A bis Z

Als Pioniere der gGV, stehen wir für einfache, flexible und zukunftssichere PV-Anlagen für Sie und Ihre Mieter:innen.

1 \ Planung

Mit dem richtigen Betriebsmodell wird Mehrparteienhaus-PV zum Kinderspiel. Wir bewerten für Sie das Potenzial Ihrer Immobilie(n) und erklären Ihnen transparent die in Frage kommenden Betriebsmodelle. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Wir gehören zu den ersten, die auf den neuesten rechtlichen Grundlagen aufbauen - der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (auch “gGV”). So ersparen wir Ihnen die Umstände, die durch das alte Mieterstrommodell bisher entstanden: keine Pflicht zur Reststrombelieferung, keine teure Wandlertechnik, keine Installation von Herstellereigenen Technik usw.

2 \ Technische Umsetzung

Wir nehmen Ihnen den Aufwand in der technischen Umsetzung ab.

3 \ Onboarding der Bewohner:Innen

Jede Partei kann in wenigen Minuten der Nutzung der PV-Anlage beitreten.

4 \ Laufender Betrieb

Unsere Software übernimmt für Sie den laufenden Aufwand.

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Ihre Immobilie(n)

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Potenzial Ihres Projekts

Gerne erstellt unser Team unverbindlich und kostenlos eine maßgeschneiderte Simulation Ihrer Immobilie(n).

Ermitteln Sie das Potenzial Ihre(r) Immobilie(n)
Gebäudetyp
Wärmepumpe
Batteriespeicher
Unsere ExpertInnen analysieren gerne Ihre Immobilie(n) genau - kostenlos und unverbindlich.
Ein kleines Mehrfamilienhaus, hier im Beispiel mit 4 Parteien.
Konfigurationsvorschau
💶3000€ Ersparnis / Jahr*
🪙170€ Ersparnis / Partei / Jahr*
🌱2t CO₂ / Jahr / Dach*
📈10% Rendite*
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Unsere Partner:innen

So stark wie unsere regionalen Partner:innen

Wir arbeiten mit etablierten regionalen Handwerker:innen und Stadtwerken zusammen, um lokale Akteure zu stärken und unseren Kund:innen qualitativ hochwertige, zukunftssichere Anlagen zu bieten.

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Unsere Partner:innen

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Wir arbeiten mit etablierten regionalen Handwerker:innen und Stadtwerken zusammen, um lokale Akteure zu stärken und unseren Kund:innen qualitativ hochwertige, zukunftssichere Anlagen zu bieten.

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FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die gGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) ist ein neueres Betriebsmodell für gemeinsam genutzte PV-Anlagen als das ältere Mieterstrommodell. In der gGV kann jede Partei ihren bestehenden Netz-Stromvertrag behalten und auch weiter frei wählen: PV und Netzstromverbrauch werden durch den Einsatz von normalen Smart Metern getrennt ermittelt, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.

Wie unterscheidet sich das gGV-Betriebsmodell von dem Mieterstrommodell?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell vor allem dadurch, dass der Anlagenbetreiber nicht die komplette Stromversorgung übernimmt, sondern ausschließlich den vor Ort erzeugten PV-Strom liefert. Der restliche Strombezug bleibt über frei wählbare Netzstromverträge der einzelnen Parteien geregelt. Dadurch entfallen viele typische Hürden des Mieterstroms: weniger regulatorische und administrative Pflichten, freie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Nutzer ohne Zählerumbauten, geringerer Aufwand bei Mieterwechseln sowie keine Wandlermessung, sondern lediglich Smart Meter. Ermöglicht wird dies durch § 42 EnWG, der die gGV als modernes und deutlich flexibleres Modell etabliert.

Wer ist von der Solarpflicht betroffen?

In immer mehr Bundesländern greift eine Solarpflicht - bei neu gebauten Gebäuden und in manchen Bundesländern sogar bei der Sanierung von Dächern. In Baden-Württemberg greift die Solarpflicht bereits bei neuen und sanierten Dächern. Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage wirtschaftlicher und für die BewohnerInnen sinnvoller als in der Volleinspeisung zu gestalten.

Wie wird der PV-Strom verteilt?

Der zur Verfügung stehende PV-Strom wird entsprechend des aktuellen Verbrauchs jeder Partei im Gebäude verteilt. Reicht er nicht aus, beziehen die Parteien automatisch Strom von ihrem üblichen Netz-Stromvertrag. Ist überschüssiger PV-Strom vorhanden, kann er gespeichert oder eingespeist (und vergütet) werden. Fest steht aber: in der Regel gibt es im Mehrfamilienhaus viel weniger überschüssigen PV-Strom als im Einfamilienhaus. Das wirkt sich sehr positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.

Was ist die gGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) ist ein neueres Betriebsmodell für gemeinsam genutzte PV-Anlagen als das ältere Mieterstrommodell. In der gGV kann jede Partei ihren bestehenden Netz-Stromvertrag behalten und auch weiter frei wählen: PV und Netzstromverbrauch werden durch den Einsatz von normalen Smart Metern getrennt ermittelt, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.

Wie unterscheidet sich das gGV-Betriebsmodell von dem Mieterstrommodell?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell vor allem dadurch, dass der Anlagenbetreiber nicht die komplette Stromversorgung übernimmt, sondern ausschließlich den vor Ort erzeugten PV-Strom liefert. Der restliche Strombezug bleibt über frei wählbare Netzstromverträge der einzelnen Parteien geregelt. Dadurch entfallen viele typische Hürden des Mieterstroms: weniger regulatorische und administrative Pflichten, freie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Nutzer ohne Zählerumbauten, geringerer Aufwand bei Mieterwechseln sowie keine Wandlermessung, sondern lediglich Smart Meter. Ermöglicht wird dies durch § 42 EnWG, der die gGV als modernes und deutlich flexibleres Modell etabliert.

Wer ist von der Solarpflicht betroffen?

In immer mehr Bundesländern greift eine Solarpflicht - bei neu gebauten Gebäuden und in manchen Bundesländern sogar bei der Sanierung von Dächern. In Baden-Württemberg greift die Solarpflicht bereits bei neuen und sanierten Dächern. Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage wirtschaftlicher und für die BewohnerInnen sinnvoller als in der Volleinspeisung zu gestalten.

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Was ist die gGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) ist ein neueres Betriebsmodell für gemeinsam genutzte PV-Anlagen als das ältere Mieterstrommodell. In der gGV kann jede Partei ihren bestehenden Netz-Stromvertrag behalten und auch weiter frei wählen: PV und Netzstromverbrauch werden durch den Einsatz von normalen Smart Metern getrennt ermittelt, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.

Wie unterscheidet sich das gGV-Betriebsmodell von dem Mieterstrommodell?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell vor allem dadurch, dass der Anlagenbetreiber nicht die komplette Stromversorgung übernimmt, sondern ausschließlich den vor Ort erzeugten PV-Strom liefert. Der restliche Strombezug bleibt über frei wählbare Netzstromverträge der einzelnen Parteien geregelt. Dadurch entfallen viele typische Hürden des Mieterstroms: weniger regulatorische und administrative Pflichten, freie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Nutzer ohne Zählerumbauten, geringerer Aufwand bei Mieterwechseln sowie keine Wandlermessung, sondern lediglich Smart Meter. Ermöglicht wird dies durch § 42 EnWG, der die gGV als modernes und deutlich flexibleres Modell etabliert.

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