🪙 100-800€ Ersparnis / Partei / Jahr*
🌱 10t CO₂ / Jahr / Dach*
📈 7-15% Rendite möglich*

\
Unsere Vorteile
Mit dem neuen Betriebsmodell der gGV beheben wir endlich die Hürden des Mieterstrommodells.
(gGV = gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42 EnWG)
\
Ihre Immobilie(n)
Potenzial Ihres Projekts
Gerne erstellt unser Team unverbindlich und kostenlos eine maßgeschneiderte Simulation Ihrer Immobilie(n).
\
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die gGV (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) ist ein neueres Betriebsmodell für gemeinsam genutzte PV-Anlagen als das ältere Mieterstrommodell. In der gGV kann jede Partei ihren bestehenden Netz-Stromvertrag behalten und auch weiter frei wählen: PV und Netzstromverbrauch werden durch den Einsatz von normalen Smart Metern getrennt ermittelt, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.
Wie unterscheidet sich das gGV-Betriebsmodell von dem Mieterstrommodell?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (gGV) unterscheidet sich vom klassischen Mieterstrommodell vor allem dadurch, dass der Anlagenbetreiber nicht die komplette Stromversorgung übernimmt, sondern ausschließlich den vor Ort erzeugten PV-Strom liefert. Der restliche Strombezug bleibt über frei wählbare Netzstromverträge der einzelnen Parteien geregelt. Dadurch entfallen viele typische Hürden des Mieterstroms: weniger regulatorische und administrative Pflichten, freie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Nutzer ohne Zählerumbauten, geringerer Aufwand bei Mieterwechseln sowie keine Wandlermessung, sondern lediglich Smart Meter. Ermöglicht wird dies durch § 42 EnWG, der die gGV als modernes und deutlich flexibleres Modell etabliert.
Wer ist von der Solarpflicht betroffen?
In immer mehr Bundesländern greift eine Solarpflicht - bei neu gebauten Gebäuden und in manchen Bundesländern sogar bei der Sanierung von Dächern. In Baden-Württemberg greift die Solarpflicht bereits bei neuen und sanierten Dächern. Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre PV-Anlage wirtschaftlicher und für die BewohnerInnen sinnvoller als in der Volleinspeisung zu gestalten.
Wie wird der PV-Strom verteilt?
Der zur Verfügung stehende PV-Strom wird entsprechend des aktuellen Verbrauchs jeder Partei im Gebäude verteilt. Reicht er nicht aus, beziehen die Parteien automatisch Strom von ihrem üblichen Netz-Stromvertrag. Ist überschüssiger PV-Strom vorhanden, kann er gespeichert oder eingespeist (und vergütet) werden. Fest steht aber: in der Regel gibt es im Mehrfamilienhaus viel weniger überschüssigen PV-Strom als im Einfamilienhaus. Das wirkt sich sehr positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich das Modell?
Als grobe Faustregel wird es oft ab etwa 4 bis 5 Parteien besonders interessant. Entscheidend ist aber immer die konkrete Situation: Anlagengröße, Verbrauchsprofil, Wärmepumpe, E-Autos und weitere Faktoren spielen eine Rolle. Eine individuelle Berechnung gibt Sichtbarkeit. Diese führen wir kostenlos und unverbindlich für Sie durch - schreiben Sie uns !
Was passiert mit dem Strom, der im Gebäude nicht verbraucht werden kann?
Strom, der im Gebäude nicht verbraucht werden kann, wird ins Netz eingespeist und vergütet – typisch mit etwa 6–7 Cent/kWh. PV-Strom, der direkt im Gebäude genutzt wird, ist allerdings deutlich wertvoller, oft grob in einer Größenordnung von 30–40 Cent/kWh. Deshalb lohnt es sich wirtschaftlich, den Solarstrom vorrangig im Gebäude zu nutzen.
Woher kommt der Reststrom, wenn gerade nicht genug PV-Strom verfügbar ist?
Der restliche Strombedarf wird weiterhin über den bestehenden Netzstromvertrag der jeweiligen Partei gedeckt. Genau das ist ein zentraler Vorteil des gGV-Modells: Kein Vollversorger nötig, keine zentrale Stelle muss Netzstrom für das ganze Haus einkaufen.
Muss jemand im Gebäude zum Stromversorger werden?
Nicht immer, aber oft ja. Für das Modell sind Smart Meter notwendig, damit Verbrauch und Erzeugung viertelstündlich erfasst und korrekt bilanziert werden können. Wenn ein Austausch nötig ist, lässt sich das in der Regel gut umsetzen, und die Kosten sind überschaubar.
Wie wird der PV-Strom im Gebäude verteilt?
Der PV-Strom wird viertelstündlich entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Parteien verteilt. Das bedeutet: Wer gerade Strom braucht – weil gekocht, geduscht oder die Wärmepumpe aktiv ist –, bekommt in diesem Moment mehr vom verfügbaren PV-Strom. Das Verfahren ist automatisch fair und sorgt für einen möglichst hohen Eigenverbrauch.
Kann der PV-Strom auch für den Allgemeinstrom / die Wärmepumpe / die E-Autos genutzt werden?
Ja. PV-Strom kann auch für gemeinschaftliche Verbraucher wie Licht, Aufzug, Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur genutzt werden. Gerade bei regelmäßig laufenden Großverbrauchern ist das oft wirtschaftlich besonders interessant, weil es den Eigenverbrauch erhöht. Die Kombination aus Allgemeinstrom und Wohnungsversorgung ist in den meisten Fällen am attraktivsten.
Brauchen wir neue Zähler?
Nicht immer, aber oft ja. Für das Modell sind Smart Meter notwendig, damit Verbrauch und Erzeugung viertelstündlich erfasst und korrekt bilanziert werden können. Wenn ein Austausch nötig ist, lässt sich das in der Regel gut umsetzen, und die Kosten sind überschaubar.
Wie werden die Messdaten übertragen?
Die Daten werden über standardisierte Smart-Meter-Gateways übertragen. Es braucht dafür keine herstellerspezifische Zusatzhardware von Levo. Alle verbauten Komponenten sind herstellerunabhängig.
Keine Antwort dabei? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.



















